Güterverkehr und Logistik: Gefahrgutrecht, Ladungssicherung, Straftaten und Ordnungswidrigkeiten beim Transport von Gütern

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ICON Transporttrecht

Meine Kanzlei ist für Sie der richtige Ansprechpartner bei Fragen zu:

  • Nationales und internationales Gefahrgutrecht für die Beförderung von gefährlichen Gütern im Straßen-, Eisenbahn-, Binnenschiffs-, See- und Luftverkehr.
  • Organisation und Wahrnehmung gefahrgutrechtlicher Pflichten im Unternehmen. 
  • Verantwortung für eine ausreichende Ladungssicherung (Gefahrgut, kein Gefahrgut).

Meine Kanzlei ist für Sie außerdem der richtige Ansprechpartner, wenn Sie oder Ihr Unternehmen folgende Vorwürfe als mögliche Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten befürchten oder diese Vorwürfe bereits in einem Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren erhoben werden:

  • Gefährdung oder Schädigung von Menschen oder Sachen im Zusammenhang mit dem Transport von Gütern, insbesondere ausgelöst durch Verstöße gegen gefahrgutrechtliche Vorschriften oder eine unzureichende Ladungssicherung.
  • Verstöße allgemein gegen Vorschriften des Gefahrgutrechts ohne konkrete Gefährdung oder Schädigung von Personen oder Sachen.
  • Verletzung von Ladungssicherungsvorschriften (Gefahrgut, kein Gefahrgut).
  • Überladung von Fahrzeugen.
  • Verletzung von Vorschriften des Güterkraftverkehrsrechts.
  • Sie befürchten zudem als Konsequenz einer festgestellten Straftat oder Ordnungswidrigkeit Zuverlässigkeitsprobleme (z. B. für die Anerkennung als Entsorgungsfachbetrieb bei gefahrgutrechtlichen Verstößen) oder die Eintragung von Punkten im Fahreignungsregister (das ehemalige Verkehrszentralregister) in Flensburg bei Ladungssicherungs- oder Überladungsverstößen.